Zeit bis zur Kommunalwahl

Am 8. März 2026 werden Kreistag, Stadtrat, Oberbürgermeister und Landrat gewählt.

0
0
Years
3
0
8
Tage
0
5
Stunden
3
8
Minuten
5
0
Sekunden
0
0
Items

Sorry, the time is up.

Stadtrat

Unsere Vertreter im Stadtrat

Aufgaben der Stadt- und Kreisräte

Thomas Straub

Die Aufgaben der Stadt- und Kreisräte ergeben sich aus Artikel 30 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Art. 30
Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.
(2) Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse

Erhard Brucker

zurüc​k