Bezirkstag Oberpfalz
Unser Vertreter im Bezirkstag
Dieter Arnold, MdL
Aufgaben des Bezirkstags
Der Bezirkstag ist die sogenannte dritte kommunale Ebene. Funktional vergleichbar mit dem Stadtrat oder Kreistag, ist sie diesen Gremien jedoch nicht übergeordnet.
Die Bezirks sind kommunale Selbstverwaltungsbehörden die in erster Linie für folgende Belange zuständig sind
1. Gesundheitswesen (Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke)
2. Sozialwesen (überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen)
3. Kultur- und Heimatpflege (Freilichtmuseen)
4. Schulwesen (Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte)
5. Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)
Stadtrat
Unsere Vertreter im Stadtrat
Aufgaben der Stadt- und Kreisräte
Thomas Straub
Die Aufgaben der Stadt- und Kreisräte ergeben sich aus Artikel 30 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.
Art. 30
Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Er führt in Städten die Bezeichnung Stadtrat, in Märkten die Bezeichnung Marktgemeinderat.
(2) Der Gemeinderat entscheidet im Rahmen des Art. 29 über alle Angelegenheiten, für die nicht beschließende Ausschüsse (Art. 32) bestellt sind.
(3) Der Gemeinderat überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse
Erhard Brucker